Haftpflicht-Kasko

Haftpflicht und Kasko – Grundverständnis

Haftpflicht- und Kasko-Elemente unterscheiden sich klar in ihrer Zielrichtung. Die Haftpflicht betrifft Schäden, die anderen entstehen, während Kasko-Schäden das eigene Fahrrad betreffen. Beide Bereiche sind voneinander abzugrenzen.

Haftpflicht: Schäden gegenüber Dritten

Die Haftpflicht greift, wenn durch die Nutzung des Fahrrads Schäden an Personen oder Sachen Dritter entstehen. Sie dient dem finanziellen Ausgleich berechtigter Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Personen- und Sachschäden
  • Schäden im Straßenverkehr oder Alltag
  • Abgrenzung zur eigenen Sachbeschädigung

Versicherung

Kasko: Schäden am eigenen Fahrrad

Kasko-Elemente betreffen Schäden am eigenen Fahrrad, etwa durch Unfall, Vandalismus oder äußere Einwirkungen. Der konkrete Leistungsumfang ist vertraglich festgelegt.

  • Unfall- und Sturzschäden
  • Beschädigung durch äußere Einflüsse
  • Abgrenzung zu Verschleiß und Wartung

Leistungen

Einordnung nach Nutzung und Risiko

Welche Absicherung relevant ist, hängt vom Fahrradwert, der Nutzung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Alltagseinsatz, Abstellorte und Fahrhäufigkeit beeinflussen die Einordnung.

  • Fahrradwert und Nutzungsintensität
  • Abstell- und Diebstahlrisiken
  • Persönliche Risikobewertung

Diebstahlschutz

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Haftpflicht für Fahrräder verpflichtend?

Nein, eine spezielle Fahrrad-Haftpflicht ist in der Regel nicht verpflichtend.

Deckt Kasko auch Verschleiß ab?

Nein, Verschleiß gilt als normaler Gebrauch und ist üblicherweise nicht abgedeckt.

Sind Haftpflicht und Kasko kombinierbar?

Ja, beide Bereiche können je nach Vertrag kombiniert oder getrennt geregelt sein.

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